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Privathaftpflichtversicherung

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Privathaftpflichtversicherung

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Wer anderen Schaden zufügt

Die Privathaftpflichtversicherung ist von entscheidender Bedeutung für jeden, der anderen Schaden zufügen könnte.
Selbst ein scheinbar geringfügiger Fehler wie beispielsweise ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder das unachtsame Wegwerfen einer Zigarette kann zu schwerwiegenden Folgeschäden führen, die Millionen Euro kosten können.

Insbesondere wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten.
Es gibt keine festgelegte Obergrenze für die Haftung, weshalb eine ausreichende Absicherung unerlässlich ist.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher für jeden unverzichtbar, um sich vor solchen finanziellen Belastungen zu schützen.

 

Die Grundlagen

Ob durch Leichtsinn, ein Missgeschick oder schlichte Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, sind Sie dazu verpflichtet, dafür einzustehen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat der Geschädigte ein Anrecht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Hierzu zählen die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Gegenstände sowie etwaige Folgekosten wie der Ausfall von Nutzungsmöglichkeiten.

Wenn Menschen verletzt werden, entstehen Kosten für medizinische Behandlungen und möglicherweise auch Einkommensverluste aufgrund von Arbeitsausfall. Oft hat das verletzte Individuum Anspruch auf Schmerzensgeld, und im Falle bleibender Gesundheitsschäden kann sogar eine lebenslange Rentenzahlung erforderlich sein.

Es ist wichtig zu verstehen, dass Sie im Falle einer privaten Haftung mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Nicht alle Schadensfälle sind so harmlos wie ein beim Fußballspielen zerbrochenes Fenster oder ein Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so gravierend sein, dass er Ihre finanzielle Existenz bedroht.

Als Verursacher müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften, einschließlich Immobilienbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zur Begleichung von Haft­pflichtansprüchen herangezogen werden.

 

Leistungsumfang

Die Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen und Ihrer Familie Schutz vor potenziell ruinösen Schadensersatzansprüchen. Zunächst prüft der Versicherer, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Bei berechtigten Ansprüchen übernimmt er die Zahlung des Schadensersatzes, also der finanziellen Wiedergutmachung.

Es ist erwähnenswert, dass die Privathaftpflicht auch Sie als Immobilienbesitzer vor Schäden schützt, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ihre Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Darüber hinaus gilt die private Haft­pflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Im Falle unbegründeter Ansprüche wehrt der Versicherer diese gegebenenfalls ab. Sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Kläger kommen, übernimmt Ihr Haft­pflichtversicherer die Prozessführung und trägt die entsprechenden Kosten. Somit bietet die Haft­pflichtversicherung auch eine gewisse Form des Rechtsschutzes bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Geldstrafen nicht abgedeckt sind.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Privathaftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die von den im Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig verursacht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder sowie reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen. Für Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ist die KFZ-Haft­pflichtversicherung zuständig, die jeder Halter eines Kraftfahrzeugs abschließen muss.

 

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haft­pflichtversicherung geschützt.

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz
Der Haft­pflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haft­pflichtversicherung.

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Typische Schadensfälle

Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haft­pflicht für den Schaden auf.

Auch Per­sonenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haft­pflichtversicherung besitzt.

Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

Der richtige Vertrag

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ab.

Spezielle Haft­pflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung erforderlich.


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